Leistungen

Allgemeine Leistungen

Die Notarin berät und betreut Sie als zuverlässige Partnerin bei der Gestaltung und Verfertigung von öffentlichen und privaten Urkunden. Zu ihren Kernaufgaben zählen die Erstellung von Notariatsakten, notariellen Protokollen und die Beurkundung von rechtserheblichen Tatsachen. Weitere Spezialgebiete der Notarin sind die Errichtung von Verträgen aller Art wie z. B. Kauf-, Schenkungs-, Tausch- und Übergabsverträge sowie die Erstellung, Registrierung und Verwahrung von Testamenten. In Zusammenarbeit mit der Notartreuhandbank AG bietet die Notarin in der Verwaltung von Treuhandgeldern größtmögliche Sicherheit für Ihr Vermögen.

Dr. Astrid Leopold

Dr. Astrid Leopold

Öffentliche Notarin  / Mediatorin

“Individuelle Beratung, maßgeschneiderte Lösungen & zuverlässiger Service. Ich biete Ihnen ein breites Leistungsspektrum.”

Ihre Anliegen sind bei mir in guten Händen, gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Beglaubigungen,
  • Beurkundungen
  • Grundbuch- und Firmenbucheinträge
  • Unternehmensgründung und Unternehmensübergabe
  • Verträge zu Kauf, Schenkung, Wohnungseigentum etc.
  • Treuhandschaften
  • Erwachsenenvertretung
  • Vorsorgevollmachten
  • Verlassenschaften
  • Verträge zwischen Lebenspartnern
  • Adoptionsverträge,
  • Beratung bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Erbrechts-Beratung
  • Testamente

Beurkundungen & Beglaubigungen

Als Notarin zählen diverse Beurkundungen zu meinen zentralen Aufgaben. Beispielsweise verfügt jede Notarin über die technische Ausstattung, um Daten aus Firmen- und Grundbuch einzusehen und die Erstellung oder Änderung solcher Einträge notariell zu beurkunden.

Notarinnen nehmen auch die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift einer Person (Legalisierung) sowie die Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit der originalen Urkunde (Vidimierung) vor. In notariellen Protokollen beurkundet die Notarin Tatsachen und Erklärungen.

Bei Angelegenheiten von großer Bedeutung hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen. Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, z. B. Kaufverträge oder Anträge an das Firmenbuch müssen durch eine Notarin beglaubigt werden. Eine Beglaubigung der Unterschrift kann durch eine Notarin oder das Bezirksgericht erfolgen. Für die Beglaubigung muss der/die Unterzeichnende der Notarin seine/ihre Identität mit einem Lichtbildausweis nachweisen und die Urkunde vor der Notarin oder dem Gericht unterschreiben bzw. die Unterschrift anerkennen. Das Formerfordernis der Beglaubigung einer Unterschrift soll der Fälschung von Unterschriften vorbeugen. Die Richtigkeit der unterschriebenen Privaturkunde oder deren Inhalt werden dabei nicht geprüft.

In der Funktion der Gerichtskommissärin bin ich als Notarin für die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren zuständig. Als öffentliche Notarin der Marktgemeinden Kumberg und Eggersdorf bei Graz bzw. den Gemeinden Stattegg, Weinitzen und St. Radegund bei Graz bin ich für die Abwicklung von Verfahren für Personen zuständig, die zum Todeszeitpunkt dieserorts ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Um den Hinterbliebenen geregelte Verhältnisse zu hinterlassen, Streitigkeiten vorzubeugen und die Erbfolge nach den eigenen Wünschen zu gestalten, sollten vor dem Tod die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Als Notarin bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin für die Errichtung, Registrierung und Verwahrung letztwilliger Anordnungen wie Testamente, Vermächtnisanordnungen sowie von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge. Eine Registrierung der Regelungen im Zentralen Testamentsregister gewährleistet eine rasche Verfügbarbarkeit der entsprechenden Dokumente im Erbfall, unabhängig davon, bei welcher Notarin in Österreich diese errichtet wurden. Gerne informiere ich Sie über mögliche Regelungen in Bezug auf Ihre individuelle Familien- und Vermögenssituation.

Immobilien-, Grundstücks- und Liegenschaftsverkehr

Als Notarin unterstütze ich Sie bei der Errichtung von Kauf-, Schenkungs-, Leibrenten-, Bauträger- (BTVG), Dienstbarkeits-, Tausch- und Übergabeverträgen, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen. Außerdem beantworte ich Ihnen gerne all ihre Fragen rund um die Themen Wohnungseigentum, Realteilung, Teilungsplan, Kataster, Pfandrecht, Baurecht und Grundverkehrsrecht.

Steuern und Gebühren

Im täglichen Rechts- und Geschäftsverkehr entstehen bei diversen Geschäften Steuern und Gebühren. Als Ihre Notarin informiere ich Sie vor Vertrags- bzw. Geschäftsabschluss umfassend über die steuer- und gebührenrechtlichen Folgen wie die Höhe der Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr oder Immobilienertragsteuer und unterstütze Sie bei der Kalkulation der zu erwartenden Kosten.

Treuhandschaft und Treuhandabwicklung

Eine meiner Hauptaufgaben ist die treuhändige Abwicklung von Rechtsgeschäften aller Art. Bei der Abwicklung von treuhändigen Geldgeschäften gilt eine enge Zusammenarbeit mit der Notartreuhandbank AG. Dabei handelt es sich um ein Kreditinstitut, welches ausschließlich den österreichischen Notariaten zur Verfügung steht und bei dem höchste Sicherheit Priorität hat.

Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Firmenbuch

Zu den weiteren Kernbereichen der Tätigkeit der Notarin zählt das Unternehmensrecht. Dabei bin ich bei der Gestaltung von Personengesellschaften (GesbR, OG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH bzw. Ges.m.b.H., AG, Privatstiftungen) umfassend tätig. Als Ihre Notarin unterstütze ich Sie bei Änderungen, Auflösungen, Erwerbsvorgängen, Gründungen, Umgründungen, Firmenbucheingaben aller Art sowie der Erstellung punktgenauer Gesellschaftsverträge und notarieller Protokolle zur Beurkundung von General- und Hauptversammlungen. Gerne berate ich Sie bezüglich einer Umgründung oder Veräußerung (z. B. durch Kauf, Schenkung oder Übergabe) von Unternehmen und wickle Ihr Vorhaben rasch und kompetent für Sie ab.

Umfassende Rechtsberatung mit kostenloser Erstauskunft

Als unabhängige, unparteiische, verschwiegene Helferin biete ich meinen Klientinnen und Klienten umfassende Rechtsberatung. Aufgrund von Erfahrungswerten, einer Arbeitsweise nach dem Prinzip des Teamworks sowie der Zusammenarbeit mit unseren Klientinnen und Klienten hat das Vermeiden langwieriger Rechtsstreitigkeiten durch einvernehmliche Lösungen Priorität.

Familienrecht

Zu den typischen Anliegen der Klientinnen und Klienten in Bezug auf das Eherecht gehören Fragen zu ehelichem Güterstand, Ehescheidung bzw. Ehescheidungsfolgen sowie Ehevertrag (Ehepakt). Auch im weitreichenden Themengebiet des Familienrechts bin ich als Ihre Notarin die richtige Ansprechperson und berate Sie ausführlich zu den Themen Lebensgemeinschaft, (eingetragene) Partnerschaft, Eherecht und Scheidungs- bzw. Trennungsvereinbarungen. Im Bereich Kindschaftsrecht biete ich meine Expertise unter anderem für Adoption (Annahme an Kindes statt) und rechtliche Fragen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung an.

Als Notarin errichte ich Ihre Vorsorgevollmacht, berate Sie zum Thema Patientenverfügung und registriere ich eine gesetzliche oder gewählte Erwachsenenvertretung für Ihre nächsten Angehörigen. Ich verwahre bzw. registriere diese Urkunden in den entsprechenden Registern und Verzeichnissen.

Die Errichtung der Vorsorgevollmacht geschieht als Notariatsakt unter gleichzeitiger Anwesenheit von Ihnen und Ihren Vertretern. Erst nach der Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass die Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wird die Vollmacht wirksam. Einmal errichtet, ist die Vorsorgevollmacht unbefristet gültig.